Kostenerstattung

Kostenerstattung

Krankenkassen

  • Psychotherapie

Manche Private Krankenkassen übernehmen je nach vertraglicher Grundlage die Kosten oder einen Kostenanteil für Behandlungen durch einen Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie. Bitte erkundigen Sie sich hier noch vor Therapiebeginn bei Ihrem Vertragspartner nach den genauen Konditionen. Ich bin Ihnen dabei gerne behilflich.

Gesetzliche Krankenkassen erstatten die Leistungen des Heilpraktikers für Psychotherapie nicht mehr, trotz oftmals erheblicher Wartezeiten für kassenärztliche Psychotherapie. Grundlage ist ein Gerichtsbeschluss des 1. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 13.12.2016 (Link: Az.: B 1 KR 4/16 R).

  • Coaching/Beratung

Leistungen für Coaching oder Beratung werden von Krankenkassen nicht übernommen.

Steuerliche Aspekte

Bitte erkundigen Sich sich bei Ihrem Steuerberater nach Möglichkeiten einer steuerlichen Berücksichtigung in Ihrer Steuererklärung. Folgende Hinweise dienen lediglich als Ideen, um das Gespräch mit Ihrem Steuerberatung zu suchen. Eine steuerliche Beratung kann und darf ich Ihnen in keinster Weise geben und schließe hiermit jegliche diesbezügliche Haftung ausdrücklich aus.

  • Psychotherapie als außergewöhnliche Belastung

Möglicherweise können Sie die Therapiekosten als außergewöhnliche Belastung in Ihrer Steuererklärung geltend machen, fragen Sie hier nach § 33 EStG. In diesem Fall müssten Sie eine Therapieverordnung Ihres Arztes vor Therapiebeginn vorweisen und die Therapiekosten über der gesetzlich geregelten zumutbaren Belastung liegen.

  • Coaching als Werbekosten oder Coaching/Supervision als Betriebsausgabe

Bei Coachingleistungen empfehle ich Ihnen mit Ihrem Steuerberater zu klären, ob und in welcher Höhe beruflich veranlasstes Honorar als Werbekosten steuermindernd wirken kann. Für Unternehmen, Selbstständige oder Freiberuflicher lohnt es sich zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen Honorar für Coaching oder Supervision als Betriebsausgabe geltend gemacht werden könne.

Hinweise zur Umsatzsteuer

Heilpraktikerleistungen (Psychotherapie) sind gemäß § 4 Nr. 14 Buchstabe a UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Bitte beachten Sie, dass Coaching nicht unter den Begriff der Heilbehandlungen fällt und somit prinzipiell – sofern die Kleinunternehmerregelung nicht zum Tragen kommt – umsatzsteuerpflichtig ist.